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Steuerliche Vorteile

Steuerliche Vorteile von Spenden und Zustiftungen

Die Stiftung ist auf finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen angewiesen. Nur mit ausreichenden Mitteln können Projekte unterstützt werden.

 

Wie bei jeder gemeinnützigen Organisation sind auch hier Zustiftungen und Spenden steuerlich abzugsfähig.

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Bürgerstiftung Eriskirch unterstützen und somit für die Bürgerinnen und Bürger Gutes tun können:

 

  • durch Zustiftung in unser Stiftungskapital, das dauerhaft erhalten bleibt und laufende Zinserträge für unsere Stiftungszwecke sichert
  • durch Spenden für sofortige Projekt- und Förderarbeit. Spenden müssen zeitnah in gesamter Höhe für den Stiftungszweck verwendet werden.
  • durch testamentarische Verfügung